Ein Anspruch auf Vorstellung einer bestimmten Anzahl von Kandidat*innen oder auf Besetzung der Stelle besteht nicht.
Stand 05/2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Social-Bee gGmbH, St-Martin-Str. 106, 81669 München (nachfolgend „socialbee“) gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“), die über das Anforderungsformular auf socialbee.eu eine Stellenanfrage übermitteln.
Mit Absenden des Formulars und Bestätigung der AGB erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern socialbee diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Ziel der Kooperation: das nachhaltige Einstellen von Talenten mit Flucht- und/oder Migrationserfahrung beim Auftraggeber.
socialbee erbringt im Rahmen der Kooperation folgende Leistungen:
6 Monate Talent Zugang: Ausspielen der Stelle an passende Talente im Talentpool und Koordinierung des Bewerbungsprozesses bis zur Anstellung bei gefundenen Matches.
Job-Readiness & Onboarding: Jobspezifische Sprachtrainings und individuelles Talent Onboarding.
9-monatiges Talent Success Programm: Begleitung beider Parteien bis zum erfolgreichen Abschluss der ersten neun Beschäftigungsmonate.
Bürokratie-Service: Unterstützung bei der Arbeitserlaubnis, Fristenüberwachung sowie Visa- und Migrationsfragen bei vermittelten Talenten.
Ein Anspruch auf Vorstellung einer bestimmten Anzahl von Kandidat*innen oder auf Besetzung der Stelle besteht nicht.
Zur Erfüllung der unter §2 genannten Leistungen wirkt der Auftraggeber wie folgt mit:
Anforderungsprofile: Mitwirkung an den Anforderungsprofilen für die zu besetzenden Stellen.
Auswahl & Mitteilung: Auswahl der Talente und unverzügliche Mitteilung an socialbee bei Einstellung.
Talent Success Programm: Aktive Beteiligung am Talent Success Programm durch zeitnahes, konstruktives Feedback.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist socialbee von der daraus resultierenden Haftung für Leistungsstörungen befreit; Fristen verlängern sich entsprechend.
Laufzeit: Die Stelle wird für 6 Monate im Talentpool ausgespielt. Sollte innerhalb dieser Zeit kein Talent eingestellt werden, wird die Stelle für weitere 6 Monate ausgespielt.
Nachvermittlung: Wird ein vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit beendet, ist eine einmalige, kostenneutrale Nachvermittlung innerhalb von 6 Monaten enthalten. Die Kosten der Nachvermittlung sind auf die potenziellen Gesamtkosten der vom Auftraggeber gewählten Vergütungsvariante gedeckelt.
Rücknahme der Ausschreibung: Die Stellenausschreibung kann jederzeit einseitig aus dem System genommen werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Schutzfrist: Stellt der Auftraggeber eine durch socialbee vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten ab Vorstellung ein – unabhängig davon, über welchen Weg die Einstellung zustande kommt – ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.
Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit dreimonatiger Frist zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine fristlose Kündigung möglich. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
Der Auftraggeber wählt im Bestellprozess eine der folgenden Varianten für die Vergütung der (in allen Varianten identischen) Leistungen durch socialbee:
|
Variante |
Beschreibung |
| Stellengesuch |
6 % des Bruttojahresgehalts – zahlbar bei Ausschreibung |
| Arbeitsstart |
11 % des Bruttojahresgehalts – zahlbar bei Anstellung |
| Arbeitsbegleitend |
13 % des Bruttojahresgehalts – monatlich über 9 Monate |
* Als Mindest-Berechnungsgrundlage für das Bruttojahresgehalt dient der aktuelle gesetzliche Mindestlohn bei einer 35-Stundenwoche.
Zusatzleistung – bestehende Mitarbeiter*innen: Sollte der Auftraggeber bereits Mitarbeiter*innen mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund beschäftigen, kann er diese optional für die Leistungen Job-Readiness & Onboarding, 9-monatiges Talent Success Programm und Bürokratie-Service anmelden. socialbee erhält pro Anmeldung eine zusätzliche Vergütung in Höhe von einmalig 950 €.
Marketingleistungen: Namentliche Nennungen des Auftraggebers, gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen und einseitige Verlinkungen auf socialbee-eigenen Kanälen sind nicht Bestandteil dieser Leistungen und werden gesondert vergütet. socialbee stellt hierfür einmalig 300 € netto je Kalenderjahr in Rechnung; die Abrechnung erfolgt zusammen mit der ersten Rechnung des jeweiligen Kalenderjahres.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Beträge sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten jeweils in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO sowie eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO liegen nicht vor.
Die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Kooperation und auf Grundlage einer jeweils eigenständigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage. Jede Partei ist für die Rechtmäßigkeit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung selbst verantwortlich.
Jede Partei verpflichtet sich, die Vorgaben der DSGVO sowie sonstiger anwendbarer Datenschutzgesetze einzuhalten und insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der personenbezogenen Daten umzusetzen.
Die Parteien unterstützen sich gegenseitig im erforderlichen Umfang bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, soweit dies für die jeweils andere Partei notwendig und zumutbar ist.
Personenbezogene Daten dürfen von der empfangenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht gesetzlich zulässig oder zur Durchführung dieser Kooperation erforderlich ist. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks sind die Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu löschen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieser Kooperation erlangten vertraulichen Informationen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
socialbee haftet nur für die schuldhafte fehlerhafte Auswahl für die vereinbarte Tätigkeit und für etwaige sonstige grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen. Eine Haftung socialbees für durch von Talenten schuldhaft verursachte Schäden beim Auftraggeber oder Dritten ist ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.
Sprachhinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung aller Geschlechterformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.